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Betriebsrente
Hohe staatliche Förderung via Sozialabgabenersparnis und Steuervorteil für Ihre betriebliche Altersvorsorge!
Betriebsrente Beratung vom Versicherungsmakler in Karlsruhe
Betriebsrente mit staatlicher Förderung
Hohe Steuervorteile und attraktive Sozialabgabenersparnis.
Sicherheit ein Leben lang
Egal wie alt Sie werden, die Betriebsrente fließt jeden Monat, garantiert.
Flexibel und innovativ
Betriebliche Altersvorsorge: Klassisch, mit ETF-Fonds, Zuzahlungen oder Beitragsänderungen.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der Staat spart bei der Betriebsrente mit und beteiligt sich durch attraktive Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse am Aufbau Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Die Beiträge zur Betriebsrente können sozialabgaben- und steuermindernd abgesetzt werden. Es kann je nach Tarif vereinbart werden, dass Ihnen zum Rentenbeginn mindestens ihre eingezahlten Beiträge wieder zur Verfügung stehen, auch eine einmalige Kapitalabfindung ist möglich.
Der Arbeitgeber führt den Beitrag der Betriebsrente direkt von Ihrem Bruttogehalt ab. Für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge biete sich verschiedene Durchführungswege an. Arbeitnehmer schließen häufig ihre Betriebsrente in Form einer Direktversicherung ab.
Betriebliche Altersvorsorge
Beratung vom unabhängigen Versicherungsmakler in Karlsruhe!
Ich bin als unabhängiger Versicherungsmakler in Karlsruhe tätig. Für jeden Sparer gibt es eine passende betriebliche Altersvorsorge. Sparer unter 40 Jahren schließen häufig eine fondsgebundene ETF Direktversicherung ab. Wer geringere Kursschwankungen in Kauf nehmen möchte, kann Garantie- und Höchststandssicherungskonzepte einschließen. Je nach Betriebsrenten Anbieter kann sich die Höhe der Altersrente spürbar unterscheiden.
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„Von der gesetzlichen Rente alleine kann der Lebensstandard im Alter nicht gehalten werden.“
Franz Müntefering (SPD), Bundesminister für Soziales, März 2006
Wer soll das bezahlen?
Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich einen entspannten Ruhestand!
Quelle: Statistisches Bundesamt
Berechnungsbeispiele zur Direktversicherung
Wirtschaftsingenieurin (B.Sc.)
Staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrente mit Steuer- und Sozialabgabenvorteil während der Ansparphase, pro Monat.*
Nettobeitrag | 81€ |
Bruttobeitrag | 200€ |
Arbeitgeberzuschuss | 26€ |
Sozialabgabenersparnis | 36€ |
Steuerersparnis | 57€ |
Förderquote
%
* Wirtschaftsingenieurin (B.Sc.), 29 Jahre, ledig, keine Kinder, 50.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Diplom Betriebswirt
Staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrente mit Steuer- und Sozialabgabenvorteil während der Ansparphase, pro Monat.*
Nettobeitrag | 194€ |
Bruttobeitrag | 400€ |
Arbeitgeberzuschuss | 52€ |
Sozialabgabenersparnis | 0€ |
Steuerersparnis | 154€ |
Steuervorteil
%
* Diplom Betriebswirt, 39 Jahre, ledig, keine Kinder, 85.000€ Brutto, nicht kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Diplom Personalmanagement
Diplom Elektrotechniker
Staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrente mit Steuer- und Sozialabgabenvorteil während der Ansparphase, pro Monat.*
Nettobeitrag | 212€ |
Bruttobeitrag | 400€ |
Arbeitgeberzuschuss | 52€ |
Sozialabgabenersparnis | 0€ |
Steuerersparnis | 136€ |
Förderquote
%
* Familie verheiratet, 1 Kind 1 Jahr. Sie: Diplom Personalmanagement (Hausfrau), 42 Jahre, kirchensteuerpflichtig. Er: Diplom Elektrotechnik, 44 Jahre, 100.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Lehrerin und Unternehmer
Staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrente mit Steuer- und Sozialabgabenvorteil während der Ansparphase, pro Monat.*
Nettobeitrag | 189€ |
Bruttobeitrag | 400€ |
Arbeitgeberzuschuss | 52€ |
Sozialabgabenersparnis | 42€ |
Steuerersparnis | 116€ |
Förderquote
%
* Familie/verheiratet, 2 Kinder 5 und 8 Jahre, Sie: Lehrerin, 37 Jahre, 30.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig, Er: Unternehmer, 41 Jahre, 60.000€ Jahresgewinn, nicht kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Vorteile der Betriebsrente
staatliche Förderung
Flexible Beiträge
hohe Steuervorteile
lebenslange Rentenzahlung
Sozialabgabenersparnis
Kapitalauszahlung
klassisch oder Fonds
Flexible Sonderzahlungen
Hallo, mein Name ist Bruno Baidenger. Ich bin freier Finanzberater und Versicherungsmakler in Karlsruhe. Finanzen sind mein Geschäft, Marktinformationen mein Kapital. Zwangsehen mit Banken und Versicherungskonzernen interessieren mich nicht. Meine Beratung ist frei und unparteiisch. Sie erhalten bei Finanzierungen, Versicherungen und Immobilieninvestitionen ein freies und faires Angebot. Ich berate Sie unabhängig und souverän. Sicherheit, Qualität und Zufriedenheit sind mein Maß. Privat lebe ich sportlich, aktiv und bin offen für Neues.
Bruno Baidenger
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Baidenger Finanzberatung GmbH
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76185 Karlsruhe
Vorteile und Highlights für unsere Kunden
- Allfinanzberatung: Beratung zu Versicherungen, Finanzierungen, Immobilien und Geldanlagen, alles aus einer Hand
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- Langjährige Erfahrung: Seit dem Jahr 2000 beraten wir erfolgreich Privat- und Firmenkunden
- Kundenorientierung: Akademiker, Beamte, Ärzte und Selbständige schätzen unsere Beratung auf Augenhöhe
- anonyme Risikovoranfragen: Diskrete und kundenorientierte Beratung gewährleistet optimale Ergebnisse
- Innovative Konzepte: Passgenaue Finanz- & Versicherungskonzepte für erfolgreiche Menschen
Funktionsweise betriebliche Altersvorsorge
Die Auswahl des passenden Durchführungswegs ist bei der betrieblichen Altersvorsorge von großer Bedeutung. Es kann zwischen mehreren Durchführungsformen wie z.B. einer Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds ausgewählt werden. Sie sparen für Ihre Altersvorsorge und der Staat hilft beim Aufbau. Der Beitrag der betrieblichen Altersvorsorge erzielt Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse.
Durch die Betriebsrente erhalten Sie erhebliche staatliche Förderungen. Je mehr Sie verdienen, je höher kann Ihre staatliche Förderung ansteigen. Dadurch kann die Betriebsrente attraktive Renditen erreichen. In der Rentenphase erhalten Sie eine lebenslange Rentenzahlung oder je nach Produkt auch eine einmalige Kapitalabfindung.
Durchführungswege
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfond
Zielgruppe
- Arbeitnehmer
- Gesellschafter-Geschäftsführer
Quelle: GDV
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch einen Teil des Lohnes oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung via Entgeltumwandlung einzuzahlen.
Nur eine eigenverantwortliche Altersvorsorge kann Ihren Lebensstandard im Alter sichern!
Produktbeispiele für eine Direktversicherung
Die Fondsrente mit dynamischem Wertsicherungskonzept bietet Ihnen Renditechancen, ohne dass Sie auf Garantien verzichten müssen. Bereits zu Vertragsbeginn legen Sie fest, wie hoch die Beitragsgarantie zu Rentenbeginn sein soll. Sie haben meist die Wahlmöglichkeit zwischen 1 % bis 80 % der Beitragssumme. Ihre Beiträge werden in der Regel auf drei unterschiedliche Anlageformen aufgeteilt. Man bezeichnet diese Rentenversicherung auch als Drei-Topf-Hybrid. Bei den meisten Produkten wird das Guthaben monatlich zwischen dem Deckungsstock, einem speziellen Wertsicherungsfonds (Garantiefonds) und frei wählbaren Investmentfonds umgeschichtet. Diese Umschichtungen erfolgen vertragsindividuell und sind abhängig vom Wert der Versicherung bzw. der verbleibenden Laufzeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Das Vertragsguthaben kann bei einer positiven Entwicklung der Fonds vollständig im Fondsvermögen investiert sein. In einem Krisenfall kann das Guthaben vollständig im Deckungsstock des Versicherers gesichert werden.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds, ETF oder Portfolios investiert. Innerhalb Ihrer Versicherung können Sie kostenfrei zwischen den angebotenen Fonds wechseln. Sie können häufig bis zu 10 - teilweise sogar mehr - Fonds gleichzeitig auswählen. Die Wertentwicklung des Vertrags hängt von der Entwicklung der ausgewählten Fonds ab. Es besteht ein Verlustrisiko. Sie können je nach Anbieter und Produkt auch Risikoreduktionen als Tarifbausteine auswählen. Hierbei stehen häufig Höchststandsicherungen oder Sicherungsstufen zur Auswahl.
Fondspolice ohne Sicherungskonzept
Fondspolice mit Sicherungskonzept
Bei der modernen klassischen Rentenversicherung haben Sie die Chance auf mehr Rendite. Sie beteiligen sich mit Ihren jährlichen Überschüssen an einer Indexentwicklung, zum Beispiel dem DAX. Erzielt der Index über das Jahr und unter Berücksichtigung der Indexquote einen positiven Verlauf, sind Sie an dieser Wertentwicklung beteiligt. Fällt der Index, dann greift der Schutzmechanismus. Ihr Guthaben bleibt vollständig erhalten. Sie verlieren in diesem Fall nur die eingesetzte Überschussbeteiligung aus dem letzten Jahr, mehr nicht. Mit der modernen klassischen Rentenversicherung bleiben Sie flexibel. Sie können jährlich zwischen der Verzinsung und der Indexbeteiligung wählen. Bei Vertragsabschluss erhalten sie eine vertraglich vereinbarte Mindestrente und einen garantierten Rentenfaktor.
- Attraktive Ertragschancen bei steigenden Kursen
- Keine Verluste bei fallenden Kursen
Beispielhafte DAX®-Entwicklung (2005 - 2018)
Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) angelegt und mit einem Garantiezins verzinst. Der Deckungsstock wird zum Beispiel in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Immobilien investiert.
Beispielhafter Deckungsstock
Auszug Gesellschaften Versicherungsmakler Karlsruhe
Zu viel betriebliche Altersvorsorge Dschungel?
Wir finden die passende Betriebsrente - Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Karlsruhe.
Ablauf Beratung betriebliche Altersvorsorge
ERSTGESPRÄCH
Bestandsaufnahme
Zielbesprechung
Maklerauftrag
Finanzstatus
BETRIEBSRENTE
Betriebsrentenförderung
Konzeptentwicklung
Versorgungslücke
Fahrplan
BERATUNG
Betriebsrentenvergleich
Anbieterauswahl
Tarifoptionen
Angebote
ABSCHLUSS
Vertragsabschluss
Dokumentation
Betreuung
Service
Zuerst besprechen wir Ihre Ziele und Wünsche, diese stehen im Mittelpunkt der gesamten Betriebsrenten Beratung. Wir nehmen auch Ihre persönlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auf. In der Folge werden Ihre Versorgungslücke und die Höhe Ihrer staatlichen Förderung durch eine hochwertige Analysesoftware kalkuliert. Dann besprechen wir, die zu Ihren Zielen und Wünschen passende betriebliche Altersvorsorge. Sollten Sie der Arbeitgeber sein, sieht dieser Prozess anders aus.
Als freier Finanzberater und unabhängiger Versicherungsmakler bin ich bei der Auswahl, der für Sie passenden betrieblichen Altersvorsorge nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden. Die Auswahl der passenden Betriebsrente und des Versicherers erfolgt frei und unabhängig. Sowohl die Produktqualität, als auch die Anbieterqualität werden betrachtet. Durch gute Testergebnisse der Ratingagenturen und positive Beiträge in anerkannten Finanzmedien werden die Betriebsrenten-Angebote abschließend für Sie qualifiziert. Sie erhalten ein freies und faires Betriebsrenten-Angebote. Ich arbeite auf Provisions- bzw. Courtagebasis, werde erfolgsorientiert entlohnt und erhalte meine Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung direkt durch den Produktanbieter der betrieblichen Altersvorsorge.
Lassen Sie uns über Ihre betriebliche Altersvorsorge sprechen. Besuchen Sie mich doch einfach auf eine Tasse Kaffee in meinem Versicherungsmaklerbüro. Es ist in Karlsruhe, zwischen dem städtischen Klinikum und der Kaiserallee, im schönen Karlsruher Musikerviertel gelegen. Gemeinsam finden wir Ihre passende Betriebsrenten Lösung. Vereinbaren auch Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin zur Betriebsrente.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Die Direktversicherung ist häufig eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. seine empfangsberechtigten Hinterbliebenen sind ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers sind möglich. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer die Leistungen in der Regel direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
Quelle: GDV
Besonders lukrativer Weg, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Altersversorgung aufzubauen, für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorzusorgen und die Hinterbliebenen abzusichern. Die Beiträge sind im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2018 entspricht dies einem Betrag von 6.240 €. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach § 40b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz in der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt wird.
- Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen für Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze möglich.
- Bei Ausscheiden Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Übertragung des Werts der Versorgung auf den neuen Arbeitgeber für Zusagen ab dem 01.01.2005 (Portabilität).
- Bei Ausscheiden kann der Vertrag mitgenommen werden.
- Flexible Beitragszahlung – es sind jährliche Beitragsveränderungen möglich. Diese werden im Rahmenvertrag geregelt.
- Es besteht ein Bezugsrecht auf die Leistungen aus der Direktversicherung. Wahl zwischen klassischer Anlage und Fondsanlage möglich
Entgeltumwandlung: Ja, alle Arbeitnehmer.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: Nein, jedoch ist ein willkürlicher Ausschluss von Arbeitnehmern nicht zulässig. Unterschiede in Art und Höhe der Versorgung müssen objektiven Kriterien.
- Der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe lebte.
- Der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes in einer nach § 1 LPartG eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
- Der Lebensgefährte des nicht verheirateten Versicherten, mit dem dieser zum Zeitpunkt seines Todes in einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und den dieser dem Lebensversicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls benannt hat.
- Die Kinder des Versicherten im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 Einkommensteuergesetz, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Sonstige Erben des Versorgungsberechtigten (hier ist die Todesfallleistung jedoch auf insgesamt 8.000 € begrenzt).
Steuerbefreiung der Beiträge aus dem Bruttoentgelt bis maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz). Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach § 40b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz in der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt wird. Die Beiträge sind bis max. 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls sozialversicherungsfrei. (Stand 2018)
Leistungen, die auf steuerbefreiten Beiträgen nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz beruhen, sind voll zu versteuern, also auch Berufsunfähigkeitsleistungen, Erwerbsminderungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen. Rentenleistungen, die auf aus nicht geförderten Beiträgen entstanden, sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Ja, nach § 229 Sozialgesetzbuch V handelt es sich um Versorgungsbezüge aus einem Arbeitsverhältnis, für die der volle allgemeine Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. zuzüglich Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und dem ggf. erforderlichen krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrag) abzuführen ist. Bei einmaligen Kapitalabfindungen gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
Steuerfreie Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung und/oder eine Pensionskasse dürfen zusammen den Höchstbetrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach § 40b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz in der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt wird.
Der Lebensversicherer untersteht der Aufsicht durch die BaFin. Der Lebensversicherer hat regelmäßig nachzuweisen, dass die versicherten Leistungen erbracht werden können. Die Ansprüche aus der Direktversicherung sind über den Protektor Sicherungsfonds abgesichert.
Entgeltumwandlung: Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt sofort ein.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: Bei einer vor dem 01.01.2018 erteilten Versorgungszusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit fünf Jahren besteht. Die Anwartschaft bleibt auch erhalten, wenn die Versorgungszusage ab dem 01.01.2018 drei Jahre bestanden hat und der Versorgungsberechtigte bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist. Bei einer ab dem 01.01.2018 erteilten Zusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit drei Jahren besteht. Der Arbeitgeber kann vertraglich keine oder eine kürzere Frist ermöglichen.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie finanziert sich aus Beiträgen eines oder mehrerer Trägerunternehmen (= Arbeitgeber) sowie aus Erträgen der Vermögensanlage. Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer sind möglich. Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Die Beiträge des Trägerunternehmens an die Unterstützungskasse sind innerhalb bestimmter Grenzen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der praktische Vorteil: Zu den Serviceleistungen einer Unterstützungskasse gehören in der Regel die weitgehende Übernahme der Verwaltungsaufgaben – und das bei niedrigen Verwaltungsgebühren.
Quelle: GDV
Der Arbeitgeber erteilt seine Versorgungszusagen mittelbar über die zwischengeschaltete Unterstützungskasse. Die für die Zahlung der Leistungen an die Versorgungsberechtigten notwendigen Beiträge erhält die Unterstützungskasse durch entsprechende Zuwendungen des Arbeitgebers (Trägerunternehmen).
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen
- durch den Arbeitgeber oder
- den Arbeitnehmer (per Entgeltumwandlung) oder
- durch beide zu finanzieren.
- Der überlebende Ehegatte, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
- Der Lebenspartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes in einer gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
- Der Lebensgefährte des nicht verheirateten Versicherten, mit dem dieser zum Zeitpunkt seines Todes in einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und den dieser der Unterstützungskasse vor Eintritt des Versorgungsfalls benannt hat.
- Die Kinder des Versicherten im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 Einkommensteuergesetz, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Sonstige Erben des Versorgungsberechtigten (hier ist die Todesfallleistung jedoch auf insgesamt 7.669 € begrenzt).
- Die Versorgungsberechtigten in der Unterstützungskasse müssen mehrheitlich aus Arbeitnehmern bestehen.
- Es müssen Obergrenzen bei den Leistungsversprechen beachtet werden.
- Die Beiträge an die Unterstützungskasse müssen laufend sowie in gleicher Höhe oder steigend vorgesehen sein.
- Todesfallleistungen dürfen ausschließlich an die nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
- Für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern sind hinsichtlich Erdienbarkeit, Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Wartezeit / Beobachtungszeitraum, Schriftformerfordernis / Klarheitsgebot, Üblichkeit und Angemessenheit die gleichen Grundsätze wie bei einer Direktzusage zu beachten.
Zum Beispiel:
- GGF einer GmbH
- Beteiligte Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (und deren Angehörige)
Nicht möglich:
- Personengesellschafter
- Nur-Gesellschafter einer GmbH
- Einzelunternehmer
Arbeitgeberfinanziert
Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind sozialversicherungsfrei.
Arbeitnehmerfinanziert
Zuwendungen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialversicherungsfrei. Nach § 229 SGB V besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Bei Kapitalleistungen gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
Entgeltumwandlung
Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt sofort ein.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
Bei einer vor dem 01.01.2018 erteilten Versorgungszusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit fünf Jahren besteht. Die Anwartschaft bleibt auch erhalten, wenn die Versorgungszusage ab dem 01.01.2018 drei Jahre bestanden hat und der Versorgungsberechtigte bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist. Bei einer ab dem 01.01.2018 erteilten Versorgungszusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit drei Jahren besteht. Der Arbeitgeber kann vertraglich eine kürzere Frist ermöglichen.
Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Sie gewährt den Arbeitnehmern ihrer Trägerunternehmen einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Trägerunternehmen und aus eigenen Vermögenserträgen. Der Arbeitgeber kann die Zahlungen an die Pensionskasse in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.
Für den Arbeitnehmer sind die Beitragszahlungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei (im Jahr 2018: 3.120 Euro). Weitere 4 Prozent sind steuerfrei, so dass insgesamt im Jahr 2018 6.240 Euro steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden können. Bestehende Altzusagen nach § 40b Einkommensteuergesetz werden auf diesen Höchstbetrag mit ihrem Euro-Wert angerechnet.
Quelle: GDV
Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse, sowie die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber. Im Leistungsfall zahlt die Pensionskasse direkt an die Bezugsberechtigten oder dessen Hinterbliebene.
Entgeltumwandlung
Ja, alle Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen, müssen in die Versorgung einbezogen werden.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
Nein, jedoch ist ein willkürlicher Ausschluss von Arbeitnehmern nicht zulässig. Unterschiede in Art und Höhe der Versorgung müssen objektiven Kriterien folgen. Diese können z.B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Dienststellung sein.
Ja, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies vereinbaren und ein evtl. zu beachtender Tarifvertrag dies zulässt (Öffnungsklausel) bzw. keine Betriebsvereinbarungen entgegensteht.
- Der überlebende Ehegatte, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
- Der Lebenspartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes in einer gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
- Der Lebensgefährte des nicht verheirateten Versicherten, mit dem dieser zum Zeitpunkt seines Todes in einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und den dieser der Unterstützungskasse vor Eintritt des Versorgungsfalls benannt hat.
- Die Kinder des Versicherten im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 Einkommensteuergesetz, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Sonstige Erben des Versorgungsberechtigten (hier ist die Todesfallleistung jedoch auf insgesamt 8.000 € begrenzt).
Entsprechend § 229 Sozialgesetzbuch V handelt es sich um Versorgungsbezüge aus einem Arbeitsverhältnis, für die der volle allgemeine Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. zuzüglich Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und dem ggf. erforderlichen krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrag) zu entrichten ist. Bei Kapitalabfindungen gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
Steuerfreie Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung und / oder eine Pensionskasse dürfen zusammen den Höchstbetrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Dieser Betrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach § 40b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz in der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt wird.
Werden alle Überschussanteile ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Leistung verwendet, entfällt die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.
Entgeltumwandlung
Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt sofort ein.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
Bei einer vor dem 01.01.2018 erteilten Zusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und die Zusage seit fünf Jahren besteht. Die Anwartschaft bleibt auch erhalten, wenn die Zusage ab dem 01.01.2018 drei Jahre bestanden hat und der Versorgungsberechtigte bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist. Bei einer ab dem 01.01.2018 erteilten Zusage tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage seit drei Jahren besteht. Der Arbeitgeber kann vertraglich auch keine oder eine kürzere Frist ermöglichen.
Der Arbeitgeber entscheidet, ob er sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, mit den Beitragszahlungen für andere Versicherungen verrechnen lässt oder dem ausscheidenden Arbeitnehmer den Vertrag mitgibt. Er hat jedoch hierbei den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Nein, da die Pensionskasse dem Arbeitnehmer (oder seinen Hinterbliebenen) einen Rechtsanspruch gewährt. Da dieser Rechtsanspruch unmittelbar gegen die Pensionskasse besteht, kann eine Insolvenz der Firma die Ansprüche nicht berühren.
Der Pensionsfonds wurde zum 01.01.2002 als weiterer Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Es handelt sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen eine Betriebsrente auszahlt. Der Pensionsfonds räumt seinen Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen ein. Der Arbeitgeber kann die Zahlungen an den Pensionsfonds in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Für den Arbeitnehmer sind die Beitragszahlungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 8 % der BBG steuerfrei.
Quelle: GDV
Hat ein Unternehmen Direktzusagen erteilt, sind hierfür in der Bilanz Pensionsrückstellungen zu bilden. Darüber hinaus führen diese unter anderem zu einer Minderung der Eigenkapitalquote, bringen hohe Verwaltungs- und Insolvenzsicherungskosten (PSV-Beiträge) mit sich und können einen negativen Einfluss auf externe Ratings haben, wodurch sich wiederum die Kreditwürdigkeit des Unternehmens verschlechtert (Basel II). Zudem können bestehende Versorgungsverpflichtungen den Verkauf oder die Übertragung des Unternehmens erschweren.
Die Lösung ist hier die Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen auf den Pensionsfonds. Der Pensionsfonds kann als einziger Durchführungsweg bestehende Versorgungsverpflichtungen und Anwartschaften aus Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen
- lohnsteuerfrei
- betriebsausgabenwirksam
- gegen Zahlung eines Einmalbeitrages
übernehmen.
Die wesentlichen Gründe für eine Übertragung bzw. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf den Pensions-fonds sind nachfolgend aufgelistet:
Verbesserung des Bilanzbildes und der Kreditkonditionen (Basel II).
Pensionsrückstellungen können vor der Übertragung durch Kreditgeber im Rahmen der Bonitätsprüfung als Fremdkapital eingestuft werden.
- Effekt der Übertragung
- Vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen möglich
- Verkürzung der Bilanz, d.h. Verbesserung der Eigenkapitalquote
- Erhöhung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens und damit einhergehend verbesserte Kreditkonditionen
Erleichterung bei Unternehmensverkauf und Nachfolgeregelung
- Erwerber – insbesondere ausländische - verlangen häufig vorherige Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen
- Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
- Ausfinanzierung der Versorgung eines ausscheidenden GGF – unabhängig vom Schicksal der GmbH
- Management-Buy-Out
- Eventuell eingekaufte Versorgungsverpflichtungen sollen ohne Bilanzberührung fortgeführt werden
Konzentration auf das Kerngeschäft
- Verwaltungsauslagerung bestehender Versorgungswerke
- Senkung des administrativen Aufwands
Senkung des PSV-Beitrags
Kostensenkung durch reduzierten Beitrag für Pensionsfonds im Gegensatz zur Direktzusage
Grundsätzliche Auslagerung betriebsfremder Risiken
- Kapitalmarktrisiko
- Biometrische Risiken
- Berufsunfähigkeit
- Langlebigkeit
- Tod
Vollständige und planmäßige Ausfinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge
Wirtschaftliche und rechtliche Trennung vom Unternehmen
Der Pensionsplan beinhaltet die Bedingungen zur Leistungserbringung, wie z.B.:
- Zusageform
- Leistungsarten und -voraussetzungen
- Fälligkeit der Leistungen
- Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bei Leistungsansprüchen
- Der Pensionsplan ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der BaFin einzureichen und ersetzt (teilweise oder vollständig) die bisherige Versorgungsordnung.
- Der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe lebte.
- Der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Todes in einer nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.
- Der Lebensgefährte des nicht verheirateten Versicherten, mit dem dieser zum Zeitpunkt seines Todes in einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat und den dieser dem Lebensversicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls benannt hat.
- Die Kinder des Versicherten im Sinne des § 32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 Einkommensteuergesetz, maximal aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Während der Anwartschaftsphase
Übernahmen von Versorgungsverpflichtungen (Direktzusage, Unterstützungskasse) nach
- 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz sind sozialversicherungsfrei ohne Obergrenze.
Während der Leistungsphase
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung.
Während der Anwartschaftsphase
Beiträge sind Betriebsausgaben. Steuerneutrale Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften nach § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz ist im Wirtschaftsjahr der Übertragung begrenzt auf die Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellungen. Der übersteigende Betrag ist auf die nachfolgenden zehn Wirtschaftsjahre nach der Übertragung gleichmäßig zu verteilen.
Während der Leistungsphase
In der Regel keine Auswirkungen.
Während der Anwartschaftsphase
Steuerfreie Übertragung nach § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz hat keine Auswirkungen.
Während der Leistungsphase
Fällige Leistungen unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz).
Die Leistungen des Pensionsfonds unterliegen grundsätzlich dem Insolvenzschutz des Pensions-Sicherungs-Verein nach § 7 Betriebsrentengesetz. Die Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein sind jedoch deutlich reduziert. Die Bemessungsgrundlage beträgt lediglich 20 % derjenigen für Direktzusagen (§ 10 Absatz 3 Nr. 4 Betriebsrentengesetz).
Die Pensionszusage (Direktzusage) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles Leistungen zu gewähren. Der Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Für diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber vor Eintritt des Versorgungsfalles Rückstellungen bilden, diese Rückstellungen mindern den Gewinn des Unternehmens. Sie stellen aber bei Eintritt des Versorgungsfalles das erforderliche Kapital nicht zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die Pensionszusage mit einer Versicherung bei einem Lebensversicherer rückzudecken. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen.
Quelle: GDV
Die Arbeits- und Steuerrechtsprechung zur Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung erfordert bedarfsgerechte Produktlösungen. Besonders die Versorgung für neu eintretende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft unterliegt besonderen steuerrechtlichen Auflagen. Hier wird von der Finanzverwaltung von Diensteintritt bis zur Erteilung einer Direktzusage eine personenbezogene Probezeit von zwei bis drei Jahren bzw. bei Neugründung eine unternehmensbezogene Probezeit von i.d.R. mindestens fünf Jahren gefordert.
Mit der Sofortversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer wird eine Versorgungslücke durch den sofortigen Abschluss einer kapitalbildenden Privatversicherung vermieden. Damit ist eine adäquate Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung von Beginn an möglich.
Direktzusagen, die zu früh – also vor Ablauf einer angemessenen Probezeit – erteilt werden, sind nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Früher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass lediglich die Aufwendungen für die Direktzusage während der Probezeit als verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen sind; die Zusage wachse nach Ablauf der Probezeit in eine betriebliche veranlasste hinein, sodass die Rückstellungen ab diesem Zeitpunkt keine verdeckte Gewinnausschüttung mehr darstellen. Mit dem Bundesministerium der Finanzen-Schreiben vom 14.12.2012 gilt rückwirkend für alle nach dem 29.07.2010 erteilten Zusagen eine strengere Regelung. Demnach ist ausschließlich die Situation zum Zeitpunkt der Zusage ausschlaggebend. Bei Vereinbarung einer Zusage während der Probezeit sind sämtliche Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten. Die Zusage wird nicht automatisch mit dem Ablauf der Probezeit zu einer betrieblich veranlassten, die Rückstellungen sind weiterhin als verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen.
Für den Fall, dass vor Ablauf der maßgeblichen Probezeit der Versorgungsfall eintritt, sind auch sämtliche Rentenzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz).
Man kann davon ausgehen, dass es sich bei einem Gesellschafter, der durch die Mehrheit der Stimmrechte aus seiner Gesellschafterstellung einen entscheidenden Beschluss erwirken kann, um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Dies kann auch der Fall sein, wenn mehrere Gesellschafter eine gleichgerichtete Interessenlage haben.
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten folgende Besonderheiten bei der Erteilung bzw. Änderung einer Zusage:
- Die Direktzusage ist nur steuerlich anzuerkennen, wenn ein Erdienungszeitraum – ab Zusagetermin – von mindestens zehn Jahren vorgesehen ist und die Zusage vor Vollendung des 60. Lebensjahres erteilt wurde.
- In Bezug auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist generell das Nachzahlungsverbot zu beachten.
- Für steuerlich beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist für Zusagen nach dem 09.12.2016 ein Mindest-Pensionsalter von 67 Jahren zu vereinbaren, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.
Nach Auffassung des Pensions-Sicherungs-Vereins sind Direktzusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht insolvenz- geschützt. Daher ist ein privatrechtlicher Insolvenzschutz besonders wichtig. Eine beherrschende Stellung wird vom PSV auch dann unterstellt, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch seinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft eine so weitgehend unabhängige Stellung hat, dass er hinsichtlich der ihm gewährten Altersversorgung mit Arbeitnehmern in entsprechender Position nicht vergleichbar ist. Zur Sicherung der Versorgungsansprüche besteht jedoch die Möglichkeit, die Rückdeckungsversicherung zu verpfänden. Damit steht im Insolvenzfall der Wert der Versicherung vorrangig zur Befriedigung der Ansprüche aus der Direktzusage zur Verfügung.