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Riester Rente
Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteil mit lebenslanger Altersrente!
Beratung Altersvorsorge mit Riester Rente in Karlsruhe
Bis zu 30.000 Euro Förderung
Bei der Riester Rente spart der Staat durch hohe Zulagen und Steuervorteile mit.
Sicherheit ein Leben lang
Egal wie alt Sie werden, die Riester Rente fließt jeden Monat, garantiert.
Flexibel und innovativ
Klassisch oder mit Fonds, die Riester Rente ganz nach Ihren Wünschen.
Mehr als 16,5 Millionen Sparer haben bereits eine Riester Rente abgeschlossen. Die Riester Rente lohnt sich auf Grund der staatlichen Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen beinahe für jeden!
Die Riester Rente ist eine Durchführungsform der privaten Altersvorsorge. Der Staat spart bei Ihrer Riester Rente mit und beteiligt sich mit hohen Zulagen und attraktiven Steuervorteilen am Aufbau Ihrer Altersvorsorge.
Der Staat reguliert die Anbieter der Riester Rente nach sehr strengen Vorgaben. Jede geförderte Riester Rente muss staatlich zertifiziert sein. Somit ist bei der Riester Rente garantiert, dass Ihnen zum Rentenbeginn auf jeden Fall mindestens Ihre eingezahlten Beiträge wieder zur Verfügung stehen. Mit der Riester Rente können Sie zum Rentenbeginn keinen Verlust erleiden!
Riester Rente Karlsruhe
Persönliche Beratung vom Versicherungsmakler in Karlsruhe!
Ich bin als unabhängiger Versicherungsmakler in Karlsruhe tätig. Die Auswahl des passenden Riester Durchführungswegs ist von großer Bedeutung. Für jeden Sparer gibt es eine passende Riester Lösung. Sparer unter 40 Jahren schließen in der Regel eine fondsgebundene Riester Rentenversicherung ab. Wer geringere Kursschwankungen in Kauf nehmen möchte, kann Garantie- und Höchststandssicherungskonzepte einschließen. Je nach Riester Anbieter kann sich die Höhe der Altersrente zwischen ca. 15-30 Prozent unterscheiden. Deshalb wird auch der Vergleich einer bereits bestehenden Riester Rente häufig gewünscht.
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„Von der gesetzlichen Rente alleine kann der Lebensstandard im Alter nicht gehalten werden.“
Franz Müntefering (SPD), Bundesminister für Soziales, März 2006
Wer soll das bezahlen?
Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich einen entspannten Ruhestand!
Quelle: Statistisches Bundesamt
Berechnungsbeispiele zur Riester Rente
Wirtschaftsingenieurin (B.Sc.)
Steueroptimierte Riesterberechnung
Riester Förderung während der Ansparphase, pro Jahr.*
Nettobeitrag | 1.295€ |
Bruttobeitrag | 2.100€ |
Zulage | 175€ |
Eigenbeitrag | 1.925€ |
Steuerersparnis | 630€ |
Förderquote
%
* Wirtschaftsingenieurin (B.Sc.), 29 Jahre, ledig, keine Kinder, 50.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Diplom Betriebswirt
Steueroptimierte Riesterberechnung
Riester Förderung während der Ansparphase, pro Jahr.*
Nettobeitrag | 1.179€ |
Bruttobeitrag | 2.100€ |
Zulage | 175€ |
Eigenbeitrag | 1.925€ |
Steuerersparnis | 746€ |
Förderquote
%
* Diplom Betriebswirt, 39 Jahre, ledig, keine Kinder, 85.000€ Brutto, nicht kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Diplom Personalmanagement
Diplom Elektrotechniker
Steueroptimierte Riesterberechnung
Riester Förderung während der Ansparphase, pro Jahr.*
Nettobeitrag | 2.625€ |
Bruttobeitrag | 4.200€ |
Zulage | 650€ |
Eigenbeitrag | 3.550€ |
Steuerersparnis | 925€ |
Förderquote
%
* Familie verheiratet, 1 Kind 1 Jahr. Sie: Diplom Personalmanagement (Hausfrau), 42 Jahre, kirchensteuerpflichtig. Er: Diplom Elektrotechnik, 44 Jahre, 100.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Lehrerin und Unternehmer
Steueroptimierte Riesterberechnung
Riester Förderung während der Ansparphase, pro Jahr.*
Nettobeitrag | 1.210€ |
Bruttobeitrag | 2.160€ |
Zulage | 950€ |
Eigenbeitrag | 1.210€ |
Steuerersparnis | 0€ |
Förderquote
%
* Familie/verheiratet, 2 Kinder 5 und 8 Jahre, Sie: Lehrerin, 37 Jahre, 30.000€ Brutto, kirchensteuerpflichtig, Er: Unternehmer, 41 Jahre, 60.000€ Jahresgewinn, nicht kirchensteuerpflichtig. Diese Berechnung wurde mit der Analyse-Software "VorsorgePLANER" erstellt und basiert auf fiktiven Annahmen - ohne Gewähr. Sie stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine solche Beratung an Ihren steuerlichen Berater.
Vorteile der Riester Rente
staatliche Förderung
bis 72 % Förderquote
hohe Steuervorteile
hohe Zulagen
lebenslange Rentenzahlung
Berufseinsteiger Bonus
klassisch oder Fonds
Teilauszahlung Rentenbeginn
Hallo, mein Name ist Bruno Baidenger. Ich bin freier Finanzberater und Versicherungsmakler in Karlsruhe. Finanzen sind mein Geschäft, Marktinformationen mein Kapital. Zwangsehen mit Banken und Versicherungskonzernen interessieren mich nicht. Meine Beratung ist frei und unparteiisch. Sie erhalten bei Finanzierungen, Versicherungen und Immobilieninvestitionen ein freies und faires Angebot. Ich berate Sie unabhängig und souverän. Sicherheit, Qualität und Zufriedenheit sind mein Maß. Privat lebe ich sportlich, aktiv und bin offen für Neues.
Bruno Baidenger
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Baidenger Finanzberatung GmbH
Richard-Wagner-Straße 9
76185 Karlsruhe
Vorteile und Highlights für unsere Kunden
- Allfinanzberatung: Beratung zu Versicherungen, Finanzierungen, Immobilien und Geldanlagen, alles aus einer Hand
- Hybride Beratung: Persönliche und digitale Beratung, flexibel nach Ihren Bedürfnissen
- Langjährige Erfahrung: Seit dem Jahr 2000 beraten wir erfolgreich Privat- und Firmenkunden
- Kundenorientierung: Akademiker, Beamte, Ärzte und Selbständige schätzen unsere Beratung auf Augenhöhe
- anonyme Risikovoranfragen: Diskrete und kundenorientierte Beratung gewährleistet optimale Ergebnisse
- Innovative Konzepte: Passgenaue Finanz- & Versicherungskonzepte für erfolgreiche Menschen
Funktionsweise der Riester Rente
Sie sparen für Ihre Altersvorsorge und der Staat hilft beim Aufbau. Der Beitrag der Riesterrente richtet sich nach Ihrem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Je mehr Sie verdienen, je höher kann Ihre Förderung ansteigen. Sie erhalten Riester Zulagen und eventuell zusätzliche Steuervorteile. Dadurch kann die Riester Rente attraktive Renditen erreichen.
Durch die Riester Rente erhalten Sie nicht nur erhebliche staatliche Förderungen, Sie sichern auch Ihre Altersvorsorge gegen Ansprüche Dritter ab. Falls Sie zukünftig einmal in finanzielle Probleme kommen sollten, bleibt Ihnen ihrer Riester Rente.
Zum Rentenbeginn stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung. Sie können sich einen Teil Ihres Guthabens - bis zu 30 Prozent - einmalig auszahlen lassen. In der Rentenphase erhalten Sie eine lebenslange Rentenzahlung.
Durchführungswege
- Rentenversicherung
- Fondsrentenversicherung
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Wohnriester
Zielgruppe
- Arbeitnehmer
- Beamte
- pflichtversicherte Selbstständige
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Produktbeispiele für eine Riester Rente
Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) angelegt und mit einem Garantiezins verzinst. Ein Verlustrisiko des Vertragsguthabens besteht ggf. bei vorzeitiger Kündigung. Der Deckungsstock wird zum Beispiel in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Immobilien investiert.
Beispielhafter Deckungsstock
Bei der modernen klassischen Rentenversicherung haben Sie die Chance auf mehr Rendite. Sie beteiligen sich mit Ihren jährlichen Überschüssen an einer Indexentwicklung, zum Beispiel dem DAX. Erzielt der Index über das Jahr und unter Berücksichtigung der Indexquote einen positiven Verlauf, sind Sie an dieser Wertentwicklung beteiligt. Fällt der Index, dann greift der Schutzmechanismus. Ihr Guthaben bleibt vollständig erhalten. Sie verlieren in diesem Fall nur die eingesetzte Überschussbeteiligung aus dem letzten Jahr, mehr nicht. Mit der modernen klassischen Rentenversicherung bleiben Sie flexibel. Sie können jährlich zwischen der Verzinsung und der Indexbeteiligung wählen. Bei Vertragsabschluss erhalten sie eine vertraglich vereinbarte Mindestrente und einen garantierten Rentenfaktor.
- Attraktive Ertragschancen bei steigenden Kursen
- Keine Verluste bei fallenden Kursen
Beispielhafte DAX®-Entwicklung (2005 - 2018)
Die Fondsrente mit dynamischem Wertsicherungskonzept bietet Ihnen Renditechancen, ohne dass Sie auf Garantien verzichten müssen. Bereits zu Vertragsbeginn haben Sie eine Garantie von 100 Prozent der Beitragssumme. Ihre Beiträge werden in der Regel auf drei unterschiedliche Anlageformen aufgeteilt. Man bezeichnet diese Rentenversicherung auch als Drei-Topf-Hybrid. Bei den meisten Produkten wird das Guthaben monatlich zwischen dem Deckungsstock, einem speziellen Wertsicherungsfonds (Garantiefonds) und frei wählbaren Investmentfonds umgeschichtet. Diese Umschichtungen erfolgen vertragsindividuell und sind abhängig vom Wert der Versicherung bzw. der verbleibenden Laufzeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Das Vertragsguthaben kann bei einer positiven Entwicklung der Fonds vollständig im Fondsvermögen investiert sein. In einem Krisenfall kann das Guthaben vollständig im Deckungsstock des Versicherers gesichert werden.
Auszug Gesellschaften Versicherungsmakler Karlsruhe
Zu viel Riester Dschungel?
Wir finden die passende Riesterrente - Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Karlsruhe.
Ablauf Beratung Riester Rente
ERSTGESPRÄCH
Bestandsaufnahme
Zielbesprechung
Maklerauftrag
Finanzstatus
RIESTERKONZEPT
Konzeptentwicklung
Versorgungslücke
Riesterförderung
Fahrplan
BERATUNG
Riestervergleich
Anbieterauswahl
Tarifoptionen
Angebote
ABSCHLUSS
Vertragsabschluss
Dokumentation
Betreuung
Service
Zuerst besprechen wir Ihre Ziele und Wünsche, diese stehen im Mittelpunkt der gesamten Riester Beratung. Wir nehmen auch Ihre persönlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auf. In der Folge werden Ihre Versorgungslücke und die Höhe Ihrer staatlichen Förderung durch eine hochwertige Analysesoftware kalkuliert. Dann besprechen wir, die zu Ihren Zielen und Wünschen passenden Riester Produkte.
Als freier Finanzberater und unabhängiger Versicherungsmakler bin ich bei der Auswahl, der für Sie passenden Riester Rente nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden. Die Auswahl des passenden Riester Produkts und des Versicherers erfolgt frei und unabhängig. Sowohl die Produktqualität, als auch die Anbietqualität werden betrachtet. Durch gute Testergebnisse der Ratingagenturen und positive Beiträge in anerkannten Finanzmedien werden die Riester Angebote abschließend für Sie qualifiziert. Sie erhalten ein freies und faires Riester Angebot. Ich arbeite auf Provisions- bzw. Courtagebasis, werde erfolgsorientiert entlohnt und erhalte meine Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung direkt durch den Produktanbieter der Riester Rente.
Lassen Sie uns über Ihre Altersvorsorge sprechen. Besuchen Sie mich doch einfach auf eine Tasse Kaffee in meinem Versicherungsmaklerbüro. Es ist in Karlsruhe, zwischen dem städtischen Klinikum und der Kaiserallee, im schönen Karlsruher Musikerviertel gelegen. Gemeinsam finden wir Ihre passende Riester Lösung. Vereinbaren auch Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin zur Riester Rente.
Häufige Fragen zur Riester Rente
Der Staat gewährt die Steuervorteile und Zulagen mit dem Ziel, die Altersvorsorge des Zulagenberechtigten zu fördern. Die Richtlinie ist: Wann immer das Kapital zu einem anderen als diesem Zweck verwendet wird, verlangt der Staat die Förderung zurück. Zu den förderschädlichen Verwendungen zählen insbesondere: Kündigung des Vertrages (Ausnahme: Kündigung, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen) und Auszahlung einer Barleistung an die Hinterbliebenen im Todesfall oder der endgültige Wegzug ins Ausland.
Der Versicherer ist verpflichtet, dies der Zulagenstelle mitzuteilen. Sie stellt fest, ob über die bisher geleisteten Zulagen hinaus der Zulagenberechtigte Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug hatte. Von der auszuzahlenden Leistung müssen wir dann die Zulagen und die erzielten Steuervorteile an die Zulagenstelle direkt abführen. Das ist noch nicht alles: Sofern der auszuzahlende Restbetrag größer ist als die Summe der Eigenbeiträge und außerdem bei vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossenen Verträgen die abgelaufene Vertragsdauer weniger als 12 Jahre beträgt muss diese Differenz voll versteuert werden.
Der Vertrag kann bedingungsgemäß während der Anwartschaft gekündigt werden. Sofern das fällige Kapital nicht auf einen anderen, zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird, ist dies grundsätzlich eine förderschädliche Verwendung. Allerdings besteht für den Begünstigten seit 2005 die Möglichkeit, sich zu Rentenbeginn 30 Prozent des angesammelten Guthabens förderunschädlich auszahlen zu lassen. Die Auszahlung unterliegt, wie sämtliche Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, der nachgelagerten Besteuerung.
Wenn der hinterbliebene Ehepartner dieses Kapital in seinen eigenen Riestervertrag überträgt, bleibt die Förderung erhalten. Auch eingetragene Lebenspartner gehören zum Kreis der Hinterbliebenen. Dieser Vertrag kann bei Bedarfs auch zu diesem Zweck noch abgeschlossen werden. Dies gilt auch, sofern eine Verrentung des Kapitals an die Hinterbliebenen (Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder) vertraglich zulässig ist. In allen anderen Fällen ist die Auszahlung förderschädlich. Insbesondere dann, wenn kein Ehepartner vorhanden ist, müssen die Erben die Rückzahlung der Förderung in Kauf nehmen.
Nein, nicht unbedingt. Der Umzug ins EU/EWR Ausland führt nicht zur Förderschädlichkeit. Im Falle eines solchen Wegzugs entfällt damit die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen. Ansonsten entsteht mit dem Umzug ins Ausland zunächst zwar die Verpflichtung, die gesamte Förderung zurückzuzahlen, aber hier gibt es die Möglichkeit der Stundung dieser Forderung: De facto werden die Förderbeträge erst im Rentenbezug zurückgezahlt, wobei jeweils 15 % jeder Rente an die Zulagenstelle zurückfließen. Der Hintergrund: Mit dem Umzug ins Ausland wären die – eigentlich voll zu versteuernden – Rentenleistungen aus den geförderten Verträgen dem deutschen Fiskus entzogen. Der Gesetzgeber will dieser „Steuerflucht“ mit der oben genannten Regel vorbeugen: Diese läuft im Endergebnis auf eine Art 15-prozentige Quellensteuer hinaus und führt (näherungsweise) zu einer Gleichbehandlung mit denjenigen, die auch während des Rentenbezuges in Deutschland ihre Rentenleistungen voll besteuern.
Die Zulagen spielen hier zwar eine untergeordnete Rolle, weil sie im Verhältnis zum Eigenbeitrag relativ gering ausfallen. Durch den steuerlichen Sonderausgabenabzug kann sich vor allem für höhere Einkommen eine attraktive Steuerersparnis ergeben.
Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge im Rahmen des Altersvermögensgesetzes ist ein neuer, zusätzlicher Sonderausgabenabzug und von den Abzugsmöglichkeiten des § 10 Abs. 1 EStG unabhängig.
Allerdings wird bei der Berechnung des daraus resultierenden Steuervorteils die Zulage in Abzug gebracht. Dies überprüft das Finanzamt im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer durch eine sogenannte Günstigerprüfung. In einigen Fällen ist die Zulage höher als der Steuervorteil, so dass der Sonderausgabenabzug keinen zusätzlichen Effekt generiert.
Sofern der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage, wird die zusätzliche Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt und separat im Einkommensteuerbescheid festgestellt. Der zusätzliche Steuervorteil fließt somit direkt auf das Girokonto des Zulageberechtigten und nicht auf den Riester Vertrag.
Bei der Berechnung der zusätzlichen Steuerersparnis wird nicht die tatsächlich gezahlte Zulage von dem gesamten Steuervorteil abgezogen, sondern der Wert, der dem Zulageberechtigten zusteht. Es kommt somit allein auf den Zulagenanspruch an. Wer also auf die Beantragung der Zulage verzichtet, verliert Geld. Zulagen beantrag an via Dauerzulagenantrag direkt beim Abschluss der Riester Rente.
Man kann damit rechnen, dass der persönliche Steuersatz im Rentenbezug erheblich geringer ist als in der Ansparphase. Dadurch ist die nachgelagerte Besteuerung in den meisten Fällen ein Vorteil für den Versicherungsnehmer.
Dieses sogenannte „Überzahlen“ hat auf die Zulagen und den Sonderausgabenabzug keine schädlichen Auswirkungen. Man hat nur den Nachteil, dass ein Teil der Beiträge eben nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Zum Ausgleich dafür wird die auf diesen Beitragsteil entfallende Rente aber auch nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Solange man im Rahmen der Beiträge bleibt, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist die daraus resultierende Rente später voll zu versteuern – unabhängig von der Höhe der zusätzlichen Steuerersparnis. Über den Mindesteigenbeitrag hinauszugehen lohnt sich daher nur dann, wenn auch mit einer zusätzlichen Steuerersparnis zu rechnen ist.
Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags des begünstigten Ehegatten sind auch die dem eigentlich nicht begünstigten Ehegatten zustehenden Zulagen zu berücksichtigen. Der Sonderausgabenabzug kann nur beim unmittelbar begünstigen Ehegatten bis zur Höhe des Altersvorsorgehöchstbetrages geltend gemacht werden. Ist der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, können auch die Beiträge des mittelbar begünstigten Ehegatten abgesetzt werden, da dieser keinen eigenen Sonderausgabenabzug geltend machen kann. Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind Ehegatten gleichzusetzen.
Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sonderausgabenabzugs auf den anderen Ehegatten ist ausgeschlossen. Jeder Ehegatte muss daher auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag in dem Umfang Beiträge einzahlen, die dem individuellen Höchstbetrag entsprechen.
Während im Rahmen der Zulage nur Beiträge für insgesamt zwei Altersvorsorgeverträge begünstigt werden, können bei der steuerlichen Förderung durch einen Sonderausgabenabzug Altersvorsorgebeiträge für mehr als zwei Verträge berücksichtigt werden. Der Abschluss von mehr als einem Altersvorsorgevertrag bedeutet allerdings kein größeres Fördervolumen als der Abschluss eines einzigen.
Ab dem Jahr 2005 kann der Zulagenberechtigte den Anbieter der Riester Rente via Dauerzulagenantrag bevollmächtigen. Alles Weitere (Korrespondenz mit der Zulagenstelle, Prüfung der Daten, Gutschrift der Zulage auf den Vertrag) geschieht dann automatisch. Die Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf.
Grundzulage | 175 € |
Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 € |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 € |
Berufseinsteigerbonus (einmalig) | 200 € |
Der Antrag auf Zulage muss bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, gestellt werden. Mit dem Antrag auf Zulage für das Jahr 2017 konnte sich der Versicherungsnehmer bis zum 31. Dezember 2019 Zeit lassen. Je früher die Zulage beantragt und gutgeschrieben wird, desto besser, denn erst nach Eingang der Zulage kann sich diese auch verzinsen.
Zugrunde zu legen sind bei Empfängern einer Besoldung folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen; als sonstige Bezüge: Anwärterbezüge, jährliche Sonderzuwendungen, Vermögens wirksame Leistungen sowie das jährliche Urlaubsgeld. Auslandsbezogene Bestandteile bleiben bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags unberücksichtigt. Bei den Empfängern von Amtsbezügen werden diese für die Berechnung herangezogen. Bei versicherungsfrei Beschäftigten oder von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten, die einen beamtenähnlichen Status haben, werden die Einnahmen zugrunde gelegt, die beitragspflichtig wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde.
Der Mindesteigenbeitrag bemisst sich nach der Summe der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten sozialversicherungspflichtigen Einnahmen sowie den gewährten Zulagen. Von den beitragspflichtigen Einnahmen sind 4 % vermindert um die Zulagen jährlich als Eigenbeitrag zu leisten.
Wer einen Riester-Vertrag abschließt (Zulagentrag stellt) bevor er das 25. Lebensjahr vollendet haben, bekommt einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro auf seinen Riester Vertrag gutgeschrieben.
Grundsätzlich wird das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass unter Umständen bei Arbeitslosigkeit oder Erziehungsurlaub zu Beginn eines Kalenderjahres noch ein ganzes Jahr auf der Basis des in der Regel wesentlich höheren Einkommens des Vorjahres Mindestbeiträge entrichtet werden müssen. Im darauffolgenden Jahr wird dann grundsätzlich die Höhe der Lohnersatzleistung bzw. das Einkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Allerdings darf auch hier der gesetzliche Sockelbetrag beziehungsweise der vom Versicherer tariflich geförderte Eigenbeitrag nicht unterschritten werden. Bei Bezug von Elterngeld ist bei Vorliegen der weiteren persönlichen Voraussetzungen der Förderfähigkeit, als Mindesteigenbeitrag der Sockelbetrag zu entrichten.
Die Zulage wird dann anteilig gekürzt. Beträgt der Mindesteigenbeitrag zum Beispiel 200 Euro und wurden nur 100 Euro eingezahlt, so besteht für das betreffende Jahr nur Anspruch auf die hälftige Zulage. Die anteilige Kürzung wird auch bei dem „Anhängselvertrag“ vorgenommen, wenn auf den Vertrag des unmittelbar Förderberechtigten nicht der vollständige Mindesteigenbeitrag gezahlt wird. Es besteht jedoch auch unterjährig die Möglichkeit der Nachzahlung auf Höhe des Mindesteigenbeitrages.
Nein. Jeder Zulagenberechtigte muss einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Der erste Ehepartner erhält die Grundzulage und hat die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. Der zweite wird durch die Grundzulage (und evtl. Kinderzulagen) gefördert. Voraussetzung für die Gewährung der Grundzulage ist lediglich, dass der erste Ehepartner den Mindesteigenbeitrag von 4 % des Bruttovorjahreseinkommens leistet und der zweite Ehepartner einen Mindestbeitrag von 60 Euro leistet. Auch die vom nur mittelbar begünstigten Ehepartner geleisteten Eigenbeiträge können bis zu den Höchstgrenzen des § 10 a Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Sonderausgaben des unmittelbar begünstigten Ehepartners berücksichtigt werden.
Nein. Da sich der Mindesteigenbeitrag aber auf das Einkommen des Vorjahres bezieht, kann man problemlos schon während des laufenden Jahres feststellen, ob man mit den geplanten Beiträgen „richtig liegt“.
Für das Jahr des Ausscheidens aus dem förderberechtigten Personenkreis werden noch Zulagen gezahlt bzw. der Sonderausgabenabzug kann in Anspruch genommen werden. Danach entfällt die steuerliche Förderung. Die bis dahin schon erhaltene Förderung bleibt jedoch erhalten, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Falls der Ehepartner förderberechtigt ist, bleibt der nunmehr selbstständige Ehepartner weiterhin zulagenberechtigt.
a) Zulagenanspruch
Waren beide Ehegatten pflichtversichert, ergibt sich keine Änderung. Gegebenenfalls sind Kinderzulagen neu zu ordnen. Handelte es sich bei einem der Verträge um einen sogenannten „Anhängsel-Vertrag“, entfällt der Zulagenanspruch für den Nicht-Pflichtversicherten. Der Pflichtversicherte muss, um sich den Anspruch auf ungekürzte Zulagen zu erhalten, seinen Eigenbeitrag um die bisherige an den Ehepartner gezahlte Zulage erhöhen.
b) Versorgungsausgleich
Riesterverträge fallen als Rentenversicherungsverträge grundsätzlich in den Versorgungsausgleich. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird zunächst ermittelt, in welchem Umfang das Anrecht während der Ehezeit erworben wurde („Ehezeitanteil“). Der Ehezeitanteil wird dann durch das Gericht auf beide Ehegatten in gleichem Umfang aufgeteilt. Dabei wird im Rahmen einer internen Teilung des Vertrages für den anderen Ehegatten ein Vertrag eingerichtet und der hälftige Ehezeitanteil in den neuen Vertrag übertragen. Die Ehegatten können auch Vereinbarungen treffen, dass ein Ausgleich unterbleibt. Das Familiengericht kann ferner von einer Teilung absehen, wenn der Ehezeitanteil bestimmte Höchstgrenzen (z. Zt. ca. 3.000 Euro Kapitalwert) nicht übersteigt.
In der Regel werden die Kinderzulagen dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Wenn beide Elternteile dies beantragen, können die Kinderzulagen auch dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden. Gegebenenfalls können mehrere Kinder auch auf beide Altersvorsorgeverträge aufgeteilt werden. Bei Alleinerziehenden bzw. Nichtverheirateten erhält die Zulage derjenige, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Wird einem Kind für sich selbst das Kindergeld ausgezahlt, steht ihm selbst die Kinderzulage zu.
Riester Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 € |
Riester Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 € |
Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld: Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, werden auch Kinderzulagen fällig.
Das Kindergeld gibt es für die Dauer der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums - danach wird es auch dann nur gestrichen, wenn das „Kind“ mehr als 20 Stunden arbeitet oder – wie bisher – über 25 Jahre alt ist. Das Einkommen ist für den Erhalt des Kindergeldes bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren nicht mehr relevant.
Die Kinderzulage wird immer in voller Höhe fällig, auch wenn nur für einen Teil des Jahres Kindergeld bezogen wurde. Wird das gesamte Kindergeld für einen Veranlagungszeitraum zurückgefordert, entfällt der Zulagenanspruch für diesen Zeitraum.
Für alle kindergeldberechtigten Kinder; eine obere Grenze gibt es nicht. Dennoch kann allein über Grund- bzw. Kinderzulagen das Erfordernis des Mindesteigenbeitrags nicht erfüllt werden. Erforderlich ist immer die Zahlung eines Eigenbeitrags in Höhe des gesetzlich vorgegebenen Sockelbeitrags bzw. des beim Versicherer geforderten tariflichen Mindestbeitrags.
Ja. Die Eltern können für jedes einzelne Kind die Zuordnung der Kinderzulage individuell auf jeden Elternteil beantragen.
Die Kinderzulage wird dem Riester-Vertrag eines Elternteils zugeordnet. Das Kind – da selbst förderfähig – hat zusätzlich einen eigenen Anspruch auf die staatlichen Zulagen für den eigenen Vertrag.