garantierte Leistungen der PKV
In der privaten Krankenversicherung kann sich jede Person einzeln und individuell nach ihren Leistungs-Wünschen und Bedarf versichern. Der privat Versicherte kann somit frei wählen, welche Krankenversicherungs-Leistungen er absichern möchte. Er kann dadurch seinen Monatsbeitrag für die Krankenversicherung selbst bestimmen. Besonders wichtig ist, dass der PKV-Versicherte seine Leistungen dauerhaft garantiert bekommt, denn sie sind Bestandteil des Krankenversicherungs-Vertrags mit dem Versicherungsunternehmen. Die Leistungen können also nicht vom Versicherer einseitig gekürzt werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen zu ca. 95 Prozent einheitlich gesetzlich festgelegt. Allerdings werden diese Gesetzte regelmäßig geändert, mit der Konsequenz, dass die Politik die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen kann und dies auch in den letzten Jahren getan hat. Die stets leeren Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch in Zukunft zu Beitragssteigerungen bei gleichzeitigen Leistungskürzungen führen.
Bildung von Alterungsrückstellungen der PKV
Wenn man älter wird geht man auch häufiger zum Arzt als in jungen Jahren, wodurch natürlich auch die Gesundheits-Kosten für die Arztbehandlungen oder gute Medikamente steigen. Deshalb werden in der privaten Krankenversicherung bereits von Beginn an persönliche Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Beitragsrückstellungen der privaten Krankenversicherung sind bei Neuabschlüssen ab dem Jahr 2009 sogar portabel.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren. Die monatlichen Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen werden unmittelbar für deren Ausgaben aufgewendet, wodurch auch keine finanzielle Reserve für die Zukunft aufgebaut werden kann. Wenn die Einnahmen der GKV mal wieder nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren, so wird einfach der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht, der Leistungskatalog noch weiter gekürzt oder beides. Dies drückt sich in der Regel dadurch aus, dass viele notwendige Leistungen entweder komplett nicht mehr bezahlt werden oder nur noch durch hohe Eigenbeteiligungen des gesetzlich Versicherten möglich sind.
freie Arztwahl der PKV
In der privaten Krankenversicherung kann der privat Versicherte selbst frei darüber entscheiden, von welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er sich behandeln lassen möchte.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nur für Vertragsärzte mit Kassenzulassung. Wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, wird man vom einweisenden Arzt in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus eingewiesen. Man hat in der gesetzlichen Krankenversicherung somit keine Wahlmöglichkeit.
Abrechnung der Leistungen der PKV
Die private Krankenversicherung erbringt die Leistungsabrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Hierbei stellt der behandelnde Arzt dem Privat-Patienten die erbrachten Leistungen in Rechnung. Der Privat-Patient reicht die Rechnung dann bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Die Honorar Rechnung wird dann im tariflichen Versicherungsumfang erstattet. Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung auch die Möglichkeit, noch unbezahlte Rechnungen zur Erstattung beim Versicherer einzureichen, was bei größeren Rechnungssummen auch üblich ist. Bei einem Krankenhausaufenthalt rechnet das Krankenhaus in der Regel auch mit der privaten Krankenversicherung direkt ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet nach dem Sachleistungsprinzip ab. Hier erfährt der gesetzliche Patient zu keiner Zeit, wie viel die Behandlung gekostet hat. Die Kosten der Heilbehandlung werden immer zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der gesetzlichen Krankenkasse direkt abgerechnet. Hiervon ausgenommen sind die zahlreichen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die jeweils gleich in bar vom gesetzlich Versicherten zu entrichten sind (Praxisgebühr, Zuzahlung bei Medikamenten usw.).
Beitragsrückerstattung der PKV
Die private Krankenversicherung belohnt kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten in Form von Beitragsrückerstattungen und Verhaltensboni. Einige private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit wieder zurück. Somit erhalten auch hier die privat Versicherten einen großen finanziellen Vorteil.
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt dieses Prinzip der Beitragsrückerstattung nicht. Nur in Einzelfällen erfolgt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung, die aber in der Regel nicht über einen halben Monatsbeitrag hinausgeht.
Beitragsberechnung der PKV
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung berechnet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang des Krankenversicherungstarifs. Statistische Daten bilden in der privaten Krankenversicherung die Basis dieser differenzierten Risikobewertung.
Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt die Beiträge prozentual vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.