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Beitragsstabilität der PKV im Alter

Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge

Für viele privat Versicherte ist die Bezahlbarkeit Ihrer privaten Krankenversicherung im Alter ein wichtiges Thema. Durch den gesetzlichen Zuschlag von 10% auf Ihren Krankenversicherungsbeitrag erhalten Sie langfristig Beitragssicherheit.

Für privat krankenversicherte ist auch im Alter bestens gesorgt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung unternimmt die private Krankenversicherung wirksame Maßnahmen zur Beitragssicherung ihrer Versicherten:

  • Bildung von PKV-Alterungsrückstellung
  • Verzinsung der PKV-Alterungsrückstellung
  • Modifizierte Beitragszahlung

Sämtliche Maßnahmen dienen zur langfristigen Stabilisierung der Beiträge – für die private Krankenversicherung – im Alter.

Prognose PKV-GKV Beitragsentwicklung

Alterungsrückstellung der PKV

Seit jeher bildet die private Krankenversicherung auf Grund des privaten Kapitaldeckungsverfahrens finanzielle Rücklagen in Form von Alterungsrückstellungen. Dadurch werden die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten abgefedert und sichergestellt, dass die Krankenversicherungsbeiträge nicht wegen des Älterwerdens der privat Versicherten steigen.

Zuschreibung zur Alterungsrückstellung der PKV

In § 12 a des Versicherungs-Aufsichts-Gesetz (VAG) ist festgelegt, dass die Alterungsrückstellung der privat Versicherten zusätzlich verzinst werden muss. Zur garantierten Verzinsung von 3,5 Prozent in der privaten Krankenversicherung kommen nochmals Überschüsse der Kranken-Versicherer hinzu. Die zusätzliche Zuschreibung der Überschüsse wird eingesetzt, um die etwaigen Beitragsanpassungen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr abzumildern bzw. vollständig auszufinanzieren. Ab dem 80ten Lebensjahr können die Rückstellungen auch zur Absenkung der Beiträge für die private Krankenversicherung eingesetzt werden.

Der 10 %-Zuschlag

In der privaten Krankenversicherung wird bei Neuverträgen ein gesetzlicher Zuschlag erhoben (§ 12 4a VAG). Der Zuschlag

  • wird ab dem 21. und bis zum 60. Lebensjahr erhoben und
  • gilt für alle privaten Kranken-Vollversicherungstarife;
  • beträgt 10 % des Krankenversicherungsbeitrags (Bruttobeitrag ohne Risikozuschlag) und
  • wird vom Arbeitgeber bezuschusst.

Die Verwendung der Mittel des gesetzlichen Zuschlags erfolgt analog der zusätzlichen Zuschreibung – zur Abmilderung von Beitragsanpassungen und ggf. zur Beitragssenkung.

Gibt es auch Alterungsrückstellung in der GKV?

Nein, die gesetzliche Krankenversicherung hat systemisch keine Altersrückstellung für ihre Versicherten vorgesehen. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die laufenden Beitragseinnahmen müssen jeweils die aktuellen Ausgaben decken. Somit werden keine Beitragsanteile für das Alter zurückgestellt. Allein durch die demografische Entwicklung werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Hauptsache durch die Lohnarbeit finanziert, also nur der Beiträge für seine gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, der auch berufstätig ist.

Zukünftig werden immer weniger junge Menschen die Kosten für immer mehr ältere Menschen tragen. Verschärft wird dieser Zustand noch durch die steigende Lebenserwartung und die Freisetzung von Arbeitskräften. Aus diesem Grund lässt es sich auf Dauer nicht vermeiden, dass gesetzlich krankenversicherte Rentner zukünftig noch stärker zur Kasse gebeten werden.

Beitragshöhe für GKV versicherte Rentner

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