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Verbesserungen KfW-Kreditprogramm 300 Wohneigentum für Familien

Endlich hat die Bundesregierung das KfW-Kreditprogramm (300) Wohneigentum für Familien näher an der Realität von Familien ausgerichtet. Um das KfW-Kreditprogramm 300 zu erhalten sind für Familien sehr strenge Vorgaben definiert worden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die selbst den geförderten Neubau bewohnen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre alt ist und im Haushalt lebt,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • die bei Antragstellung noch nicht Wohneigentum verfügen
  • die nicht das mittlerweile abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen hatten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit durchschnittlichem Einkommen, die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme als Ersterwerb kaufen möchten. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40

Die Zertifizierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag um 50.000 Euro.

Weitere Programminfos:

  • Der Maximaler Kreditbetrag ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre.
  • dem Vorliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach Effizienzhausstufe 40. Es sind maximal 240.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 190.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens eingereicht werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich
  • Die Kombinierbarkeit mit weiteren KfW-Förderprogrammen KfW und Landesförderinstituten muss konkret geprüft werden.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude

Anzahl der Kinder Max. Haushaltseinkommen Max. Kreditbetrag
1 90.000 Euro 170.000 Euro
2 100.000 Euro 170.000 Euro
3 110.000 Euro 200.000 Euro
4 120.000 Euro 200.000 Euro
ab 5 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind 220.000 Euro

 

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Anzahl der Kinder Max. Haushaltseinkommen Max. Kreditbetrag
1 90.000 Euro 220.000 Euro
2 100.000 Euro 220.000 Euro
3 110.000 Euro 250.000 Euro
4 120.000 Euro 250.000 Euro
ab 5 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind 270.000 Euro

 

Fazit zum KfW-Kreditprogramm (300) Wohneigentum für Familien:

Ihr Finanzierungsmakler in Karlsruhe ist der Meinung, dass die KfW-Vorgaben bisher unrealistisch waren. Die Anpassungen waren dringend nötig, sind jedoch immer noch viel zu hart gesetzt. Ein Neubau nach Effizienzhausstufe 55 und keine Grenze beim zu versteuernden Einkommen wären deutlich sinnvoller. Neben dem Neubau von Immobilien sollte auch der Kauf und die Sanierung von Bestandsimmobilien mindestens im gleichen Umfang erfolgen. Jedoch wäre die Anforderung nach Effizienzhausstufe 70 oder 85, je nach Ausgangslage der Immobilie eine realistische Größenordnung um möglichst viel Bestand in klimafreundliche Wohngebäude umzuwandeln.

In Zeiten stark gestiegener Finanzierungszinsen bei ebenfalls erheblich gestiegenen Baukosten wäre ein deutlich vereinfachtes KfW-Programm vor allem für Familien nötig und angebracht. Es gibt nur wenige Familien, die ähnlich viel verdienen wie die, die diese Programme am runden Tisch erschaffen. Die Ausrichtung an der Realität der Familien ist hier absolut nötig. Ihr Finanzierungsmakler in Karlsruhe berechnet Ihnen ihre persönliche Immobilienfinanzierung, kommen Sie gerne auf uns zu.

Zu viel KfW-Kreditprogramm Dschungel?

Günstige Baufinanzierung vom Finanzierungsmakler in Karlsruhe!

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