Der Einheitsbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung soll zum 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent steigen. Die bisherige Begrenzung des persönlichen Zusatzbeitrags von 1 Prozent des Einkommens entfällt. Zusatzbeiträge werden somit ab 2011 einkommensunabhängig erhoben und sind allein vom Versicherten zu tragen. Erst wenn der Zusatzbeitrag 2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigen, soll ein Ausgleich aus Steuermitteln erfolgen.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf das für 2011 zu erwartende Defizit von ca. 11 Mrd. EUR in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die fehlenden Einnahmen der nächsten Jahre sollen durch höhere Zusatzbeiträge direkt von den Versicherten beglichen werden.
Der monatliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung würde damit um 22,50 EUR auf 581,25 EUR steigen. Hinzu können noch einmal bis zu 75 EUR an monatlichem Zusatzbeitrag kommen, ohne dass die Ausgleichsregelung für den Versicherten greift. Somit kann inkl. Pflegeversicherung künftig ein Monatsbeitrag von bis zu 738,75 EUR erreicht werden (= Beitragssatz von bis zu 19,7 Prozent)!
Damit wird sich die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherung Wechsler deutlich erhöhen. Die Zusatzbeiträge werden sich von Kasse zu Kasse unterscheiden und das wird sicherlich zu einer erhöhten Bereitschaft in der Bevölkerung führen, die Krankenversicherung zu vergleichen und zu wechseln.
Wenn Sie Ihre Kasse wechseln wollen, dann kommen Sie einfach auf mich zu.