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Hausratversicherung, Haftpflicht & Recht

Versichert sind Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Lebensmittel und Wertsachen inklusive Bargeld. Die Versicherung sichert Ihren Hausstand bei Schäden, die durch Feuer, Blitz, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Leitungswasserschaden entstehen, und zahlt Ihnen dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Wertsachen und Bargeld unterliegen einer Sonderregelung. In der Regel sind diese mit bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man aber auch höhere Summen versichern. Auch Antiquitäten sind in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es sich um Möbel handelt, die auch im Gebrauch sind. Andere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen, gehören zu den Wertsachen und müssen mit der entsprechenden Höchstgrenze kalkuliert werden.

Wenn Sie sich die Frage stellen sollten, ob Sie überhaupt eine Hausratversicherung brauchen, dann nehmen Sie sich doch mal eine halbe Stunde Zeit und laufen durch Ihre Wohnung. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nun alles an Möbeln, Kleidung und sonstigen Dingen, die Sie in den letzten Jahren erworben haben, neu kaufen. Könnten Sie das ohne weiteres von heute auf morgen machen? Falls ja, vermeidbar wäre der Ärger dennoch, oder?

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder einfach nur Pech – ein Missgeschick oder ein Unfall ist schnell geschehen. In Deutschland gilt der Grundsatz der Verschuldenshaftung und ist im §823 BGB geregelt. Sollten Sie oder z.B. Ihre Kinder einem Dritten einen Schaden zufügen, dann sind Sie verpflichtet den Schaden finanziell auszugleichen. Übrigens haften Sie mit allem, was Sie bisher verdient haben mit allem was Sie gerade besitzen und mit allem was Sie in der Zukunft verdienen werden. Jeder der noch keine private Haftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen hat läuft über ein Minenfeld.

Die PHV beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der dann leistet, wenn ein Dritter Sie für einen Schaden verantwortlich macht, den Sie gar nicht verursacht haben.. Der Versicherer wehrt unbegründete Ansprüche ab, falls erforderlich auch vor Gericht. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung für Sie.

Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, ist es sinnvoll dies vorher mit Ihrem uns zu besprechen. Wir können Ihnen Versicherer empfehlen, die auch einen längeren Auslandsaufenthalt abdecken.

Zielgruppe

Die private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Schadens, den Sie einem Dritten zugefügt haben und damit verantwortlich sind. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder sind in Ihrem Vertrag beitragsfrei mitversichert. Ihre Kinder sind in der Regel solange bis sie die Schule und die erste Berufsausbildung abgeschlossen haben bei Ihnen mitversichert.

Unverheiratete Paare können auch -je nach Versicherer- ohne zusätzlichen Beitrag in einer Police mitversichert werden. Wohnen Sie gemeinsam in einer Wohnung und hat jeder von Ihnen hat einen eigenen PHV Vertrag? Dann können Sie eine der Versicherungen kündigen. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und Sie erfahren, wie Sie den „überflüssigen“ Vertrag sofort aufheben lassen können.

Die PHV kommt auch für Schäden auf, die durch Ihre Haustiere verursacht wurden. Hierbei leistet die PHV für Schäden von Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Größere Tiere z.B. wie Hunde, Pferde oder Rinder müssen Sie mit einer eigenen Tierhalter-Haftpflichtversicherung absichern.

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